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   BGH, 07.08.1984 - BLw 7/84   

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https://dejure.org/1984,16080
BGH, 07.08.1984 - BLw 7/84 (https://dejure.org/1984,16080)
BGH, Entscheidung vom 07.08.1984 - BLw 7/84 (https://dejure.org/1984,16080)
BGH, Entscheidung vom 07. August 1984 - BLw 7/84 (https://dejure.org/1984,16080)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 07.08.1984 - BLw 7/84
    Der Rechtsbeschwerdeführer muß in der Begründung der Abweichungsrechtsbeschwerde die von der angezogenen und von der angefochtenen Entscheidung verschieden beantwortete Rechtsfrage bezeichnen sowie weiter darlegen, inwieweit beide Entscheidungen die gleiche Rechtsfrage verschieden beantworten und daß die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (vgl. BGHZ 15, 5, 9 f sowie den zur Veröffentlichung in BGHZ 89, 149 vorgesehenen Senatsbeschluß vom 1. Dezember 1983, V BLw 18/83).
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BGH, 07.08.1984 - BLw 7/84
    Soweit sich die Rechtsbeschwerde darauf beruft, die angefochtene Entscheidung sei zu der Rechtsfrage, welche Ermittlungen das Landwirtschaftsgericht vor der Erteilung eines Hoffolgezeugnisses durchzuführen habe, von den Beschlüssen des Bundesgerichtshofes vom 5. Juli 1963 (V ZB 7/63, NJW 1963, 1972), des Kammergerichts vom 3. Januar 1963 (1 W 2345/62, NJW 1963, 766), des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 66, 241) und des Oberlandesgerichts Dresden vom 26. April 1927 (OLGZ 46, 245) abgewichen, wird übersehen, daß der angefochtene Beschluß zum Umfang und Inhalt der Ermittlungspflicht der Landwirtschaftsgerichte keine Ausführungen enthält und keinen abweichenden Rechtssatz aufstellt.
  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 07.08.1984 - BLw 7/84
    Der Rechtsbeschwerdeführer muß in der Begründung der Abweichungsrechtsbeschwerde die von der angezogenen und von der angefochtenen Entscheidung verschieden beantwortete Rechtsfrage bezeichnen sowie weiter darlegen, inwieweit beide Entscheidungen die gleiche Rechtsfrage verschieden beantworten und daß die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (vgl. BGHZ 15, 5, 9 f sowie den zur Veröffentlichung in BGHZ 89, 149 vorgesehenen Senatsbeschluß vom 1. Dezember 1983, V BLw 18/83).
  • BGH, 13.05.1982 - V BLw 20/81

    Verlust der Hofeigenschaft

    Auszug aus BGH, 07.08.1984 - BLw 7/84
    Eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (V BLw 20/81, AgrarR 1982, 245 ff) und des Oberlandesgerichts Köln (RdL 1982, 162), die sich beide mit der Frage befassen, wann eine "landwirtschaftliche Besitzung" im Sinne des § 1 Abs. 1 HöfeO vorliegt, entfällt aus zwei Gründen: Einmal gehören die Ausführungen des Beschwerdegerichts zum Vorliegen eines landwirtschaftlichen Betriebs auf Seite 8 des angefochtenen Beschlusses nicht zu den die Entscheidung tragenden Rechtssätzen.
  • BGH, 10.05.1960 - V BLw 38/59

    Ausschluß der Erbfolge kraft Höferechts

    Auszug aus BGH, 07.08.1984 - BLw 7/84
    Soweit die Rechtsbeschwerde auf Seite 16 der Rechtsmittelbegründung den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 10. Mai 1960 (V BLw 38/59, RdL 1960, 183 ff) erwähnt, ist den Ausführungen der Rechtsbeschwerdeführerin nicht zu entnehmen, welchen tragenden Rechtssatz der angefochtene Beschluß abweichend von der Vergleichsentscheidung aufgestellt haben soll.
  • BGH, 03.05.1955 - V BLw 76/54

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 07.08.1984 - BLw 7/84
    Zu der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden aus dem Jahre 1927 sei ergänzend darauf hingewiesen, daß eine Abweichungsrechtsbeschwerde nur auf Entscheidungen gestützt werden kann, die nach dem 8. Mai 1945 ergangen sind (BGHZ 17, 176).
  • BGH, 17.03.1966 - V BLw 43/65

    Klage auf Abfindung als weichende Erben - Ausschluss der Erben von der Erbfolge

    Auszug aus BGH, 07.08.1984 - BLw 7/84
    Der Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 17. März 1966 (V BLw 43/65, RdL 1966, 319) befaßt sich mit der Frage des Ausschlusses von Abfindungsansprüchen nach § 12 HöfeO in einem Testament, wenn die darin angeordnete Hoferbeneinsetzung infolge vorzeitigen Todes des Hoferben hinfällig geworden ist.
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